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{FAQ}
Ein Barrierefreiheits-Check prüft, ob eine Website auch für Menschen nutzbar ist, die schlecht sehen, keine Maus bedienen oder ein Vorleseprogramm verwenden. Ein automatischer Check findet messbare Barrieren wie fehlende Alternativtexte, unbeschriftete Formularfelder oder gesperrtes Zoomen. Er ersetzt keine vollständige Prüfung nach WCAG und keine Rechtsberatung.
Sechs häufige, messbare Barrieren: fehlende Sprachangabe, Bilder ohne Alternativtext, unbeschriftete Formularfelder, gesperrtes Zoomen, Sprünge in der Überschriften-Hierarchie und Links ohne erkennbares Ziel. Wenn der Lighthouse-Test von Google erreichbar ist, fließt dessen Ergebnis zusätzlich ein.
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 vor allem für Online-Shops und digitale Dienstleistungen, die sich an Verbraucher richten. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen. Ob dein Betrieb betroffen ist, klärt im Zweifel eine Rechtsberatung – dieser Check ist keine.
Nein. Automatische Tests finden nur einen Teil der Barrieren. Ob sich die Seite vollständig mit der Tastatur bedienen lässt, ob Alternativtexte sinnvoll sind und ob Inhalte verständlich sind, muss ein Mensch prüfen. 100 Punkte heißen: Die häufigsten messbaren Fehler sind nicht vorhanden.
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